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AGB


ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(Fassung Februar 2016)

1.    Allgemeines:
1.1.    Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbe-dingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbar-ungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbraucher-geschäfte). Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen zum Nachteil von Verbrauchern mündlich zu treffen.
1.2.    Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser All-gemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
1.3.    Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

2.    Auftragsannahme:
2.1.    Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.
2.2.    Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird.

3.    Rücktrittsrecht für Konsumenten:
3.1.    Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
3.2.    Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
3.3.    Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertrags-erklärung enthält, an uns oder unseren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk genügt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustande-kommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
3.4.    Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Ver-trag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich gerin-gerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Aus-maß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rück-trittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spät-estens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Im Übrigen gilt Punkt 3.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich gerin-gerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rück-trittsrechtes im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.

4.    Erfüllung, Gefahrenübergang, Reklamation:
4.1.    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz in Heinfels, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahren spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. „franko“ u.ä.), es sei denn, der Schaden wurde von uns schuldhaft verursacht.
4.2.    Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferanten eintreten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften kann der Verbraucher unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
4.3.    Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits werden dadurch nicht ausgeschlossen.
4.4.    Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
4.5.    Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich zu erheben. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch schadenersatz-pflichtig

5.    Angebote und Kostenvoranschläge:
5.1.    Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
5.2.    Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sofern aus dem Kostenvoranschlag nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden.
5.3.    Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
5.4.    Alle Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
5.5.    Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge sowie sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe und Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.6.    Abbildungen in unseren Geschäftsunterlagen, Katalogen, Prospekten, Homepage Internet udgl. enthalten nur Annäherungs-werte. Verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

6.    Preise:
6.1.    Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kosten-erhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Empfehlungen der Paritätischen Kommission, Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkosten-erhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht komm-enden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
6.2.    Die Preise gelten ab Lager, ausschließlich Aufstellung und Montage.
6.3.    Es gilt als vereinbart, dass für Lieferungen unter einem Betrag von Euro 22,- netto ein Kleinfakturenzuschlag in der Höhe von  Euro 3,- für erhöhten Verwaltungsaufwand netto verrechnet werden kann.

7.    Eigentumsvorbehalt:
7.1.    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gilt ausdrücklich Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
7.2.    Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kauf-preisforderung aus diesem Geschäft. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet diese umgehend zu melden und den Erlös getrennt zu verwahren.
7.3.    Bei Fahrzeugen kann der Eigentumsvorbehalt im Typenschein sowie am Fahrzeug vermerkt werden. Auch sind wir berechtigt, den Typenschein bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes einzubehalten.
7.4.    Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kauf-gegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und auf vollen Neuwert gegen alle Risiken zu versichern!!
7.5.    Gelangt der Käufer in Zahlungsverzug und macht die Fa. Wiedemayr Landtechnik GmbH. ihren Eigentumsvorbehalt geltend, ist sie berechtigt, den noch in ihrem Eigenturm befindlichen Kaufgegenstand ohne gerichtliche Herausgabeklage zurück-zunehmen und ihn freihändig zu verwerten. Der Erlös abzüglich der Verwertungskosten ist vorerst auf die Schadenersatzforderung der Fa. Wiedemayr Landtechnik anzurechnen, ein allfälliger Überling verbleibt dem Käufer.

8.    Zahlung:
8.1.    Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) spesenfrei zu leisten.
8.2.    Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen-den Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rück-tritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.
8.3.    Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertrags-zinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 12 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 12 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränder-ungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dement-sprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
8.4.    Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.
8.5.    Mehrere Besteller gelten stets als Gesamtschuldner und haften zur ungeteilten Hand für sämtliche Verbindlichkeiten.
8.6.    Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
8.7.    Zahlungen an Platzvertreter, Reisende oder sonstige Repräsen-tanten sind nur gültig, wenn diese eine ausdrückliche Inkasso-Vollmacht der Wiedemayr Landtechnik GmbH vorweisen.
8.8.    Die Aufrechnung fälliger Zahlungen mit Gegenforderungen des Käufers jeglicher Art wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.    Gewährleistung:
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, in allen
anderen Fällen gilt Folgendes:
9.1.    Wir sind berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige ein-wandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszu-tauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.
9.2.    Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängeln an beweglichen Sachen beträgt 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.
9.3.    Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.
9.4.    Nicht von der Gewährleistung umfasst sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung schließt den natürlichen Verschleiß nicht ein.
9.5.    Für Gebrauchtgeräte, -maschinen und -produkte wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB wird abbedungen.
9.6.    Allfällige vom Herstellerwerk abgegebene Garantiezusagen berechtigen den Käufer nicht, Ansprüche gegen uns zu machen.

10.    Rücktritt vom Vertrag:
10.1.    Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind; dieses Recht steht dem Verbraucher erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen zu. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
10.2.    Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.3.    Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kosten-deckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin- oder Liefer-schwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.
10.4.    Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rück-nahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme in Anrech-nung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurück-genommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtsnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden.

11.    Haftung:
11.1.    Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
11.2.    Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungs-ansprüche für Sachschäden vor Unternehmern wie auch Rück-ersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungsausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
11.3.    Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt geworden-en Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkt-haftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
11.4.    Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regress-begehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungs-begründeten Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

12.    Verpackung:
Wenn nicht anders vereinbart, gilt für gewerblich genutzte Geräte: Der Kunde übernimmt die Pflicht, die Ware nach Nutzungs-bedingung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

13.    Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene Adresse abgesandt worden sind.

14.    Datenverwendung, Einwilligungserklärung:
14.1.    Die Fa. Wiedemayr Landtechnik GmbH ist berechtigt, personen-bezogene Daten des Vertragspartners im Rahmen des Geschäfts-verkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.
14.2.    Der Vertragspartner ist einverstanden, dass die Fa. Wiedemayr Landtechnik GmbH  personenbezogene Daten zum Zwecke der Werbung (postalisch und elektronisch) verwendet und mich zu diesem Zweck kontaktiert, solange dem nicht widersprochen wird.

15.    Gerichtsstand:
15.1.    Für sämtliche Streitigkeiten welche aus von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen resultieren, wird unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes ausdrücklich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Lienz vereinbart. Die Firma Wiedemayr Landtechnik GmbH ist darüber hinaus berechtigt, die Klage auch bei dem für den Vertragspartner zuständigen Gericht einzubringen.
15.2.    Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt unser Firmensitz in 9919 Heinfels, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
15.3.    Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
15.4.    Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

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