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HP Beitrag TitelbildBEI UNS GIBT'S DEN REPARATURBONUS

Reparieren lassen, sparen, gutes für's Klima tun

Du vermisst den vertrauten Duft von frisch gemähten Gras, weil Dein Rasenroboter den Geist aufgegeben hat? Gib nicht auf und Deinem Elektrogerät eine zweite Chance. Bei uns kannst Du mit dem Reparaturbonus jetzt 50% der Kosten sparen.

 

 

 

Reparaturbonus beantragen

hier einfach und unkompliziert beantragen:

 

Reparaturbon beantragen  

 

Innerhalb von 3 Wochen kannst Du den Bon bei uns einlösen. 
Der förderbare Betrag wird direkt bei der Bezahlung gegen Vorlage eines gültigenn Reparaturbons abgezogen.

 

Förderaktion Reparaturbonus

Darum geht's

Mit dem Reparaturbonus kannst du Dein E-Gerät reparieren lassen und 50 % der Kosten sparen. Darüber hinaus tust Du auch noch Gutes für Klima und Umwelt. Bis zu € 200,- je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Du zahlst bei uns nur noch die Differenz.

Bild Reparaturbonus Beitrag

Wer kann eine Förderung beantragen?

Jede Privatperson mit Wohnsitz in Österreich kann einen Reparaturbon beantragen. Je Person kann pro Gerät ein Bon beantragt und innerhalb von drei Wochen eingelöst werden. Anschließend kann erneut ein Bon beantragt werden.

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elekronikgeräten, die üblicherweise in Privathaushalten verwendet werden. Darunter fallen Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ausgeschlossen ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.

Die Geräte müssen sich im privaten Eigentum des:der Antragsteller:in befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Hier findest Du die vollständige Liste aller förderungsfähigen Geräte:

Reparaturbonus Geräteliste 

Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem 

  • Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen z.B. Benzinrasenmäher.
  • Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden z.B. Notstromaggregate.
  • Reparaturdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. Versicherungen)
  • Reparaturen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
  • Service- und Wartungsarbeiten

Wie hoch ist die Förderung

Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon 50% und maximal € 200,- und für einen Kostenvoranschlag maximal € 30,- bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten.

Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag also auf maximal € 200,- begrenzt und wird direkt bei Bezahlung der Rechnung gegen Vorlage eines gültig Reparaturbons von uns abgezogen.

 

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